Nach dem Beschluss der Bundesregierung vorerst bis zum 31.08.2020 alle Grossveranstaltungen zu verbieten, ist es nun bittere Gewissheit.
Das diesjährige Schützenfest in Ense-Bremen fällt aus!
Werl/Ense/Welver – Die Schützenfeste im Bezirk Werl-Ense werden mindestens bis zum 31. August nicht stattfinden. Diese Entscheidung fällte am Dienstag der Bezirksbundesmeister Rainer Busemann.
Die Grundlage dafür ist die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ in der ab dem 4. Mai gültigen Fassung.
Was weiter passieren wird – oder eben nicht – das werden die Brudermeister aus dem Bezirk Werl-Ense am Mittwochabend in einer eigens anberaumten Telefonkonferenz noch genauer klären und festlegen, so beschreibt Rainer Busemann das weitere Vorgehen. Dann kann wenigstens ein bisschen in die Zukunft geschaut werden. Auch wenn es kaum Hoffnung auf Nachholtermine in diesem Jahr geben werde, meint Busemann. Es werde wohl kein Fest nachgeholt, ist er sich ziemlich sicher, will aber die Konferenz mit den Brudermeistern erst abwarten. Diese wollten auch sicher sein, was entschieden werde. Wichtig werde die Absage per Verordnung nämlich genau dann, wenn schon Leistungen, wie etwa die Verpflichtung einer Band etwa, getroffen wurden. Diese Kosten würden durch die Absage per Coronaschutzverordnung nicht den Schützenbruderschaften in Rechnung gestellt.Busemann fällt diese Entscheidung sichtlich schwer, immerhin sind im Bezirk Werl-Ense insgesamt 15 Bruderschaften und Vereine betroffen. Darunter fallen auch einige Jubiläen, wie zum Beispiel das der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hünningen-Lüttringen 1920, die sich bis zur Coronakrise auf ein ganz besonderes Jahr gefreut hatten. Abgesagt ist bereits jetzt schon, so Busemann, das Jahresfest der Schützen aus Süddinker, die auch zu diesem Bezirk gehören. Hier hatte der Bürgermeister der Stadt Hamm mittels einer Ordnungsverfügung für eine Entscheidung gesorgt.
Nicht nur die Schützenfeste der einzelnen Bruderschaften und Vereine fallen also samt und sonders aus, auch das Bezirksschützenfest, das am 29. August auf dem neu gestalteten Dorfplatz in Höingen geplant war, wird nicht an diesem Tag stattfinden.
In der Fassung der Corona-Schutzverordnung, die ab dem 4. Mai Gültigkeit hat, werden in Paragraf 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste und Beerdigungen in den Blick genommen. Großveranstaltungen seien bis zum 31. August 2020 untersagt, heißt es. Dazu werden in Absatz 4 auch die Schützenfeste aufgelistet.
Quelle: Text Soester Anzeiger